Passivrauchschutz: Viele Kantone sind dem Bundesgesetz voraus
May. 2010Prevention pays off!
Tabakprävention. Am 1. Mai 2010 treten das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Für die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung wird das ein Tag wie jeder andere, denn die meisten Kantone haben bereits kantonale Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen erlassen. In 14 Kantonen gibt es Regelungen, die strenger sind als das Bundesgesetz.
Das neue Bundesgesetz gilt für geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Für spezielle Einrichtungen bestehen Ausnahmebestimmungen. Die wichtigsten Punkte sind folgende:
– Rauchverbot: In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, ist das Rauchen verboten.
– Raucherräume: Raucherräume dürfen eingerichtet werden, sofern sie abgetrennt und ausreichend belüftet werden. Personen, die sich in angrenzenden Räumen aufhalten, dürfen nicht durch den Rauch belästigt werden. Es dürfen keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Raucherräumen beschäftigt werden, ausser in Raucherräumen von Restaurations- und Hotelbetrieben, in denen eine Bedienung möglich ist, sofern die Angestellten im Arbeitsvertrag ihre Zustimmung dazu gegeben haben.
– Raucherbetriebe: In Gastlokalen unter 80 Quadratmetern darf geraucht werden, wenn sie gut belüftet, klar als Raucherbetrieb gekennzeichnet und von einer kantonal zuständigen Behörde bewilligt sind.
Strenge Regelung in der Romandie
Das neue Bundesgesetz legt lediglich den Mindeststandard für den Schutz vor dem Passivrauchen fest und ermächtigt die Kantone, strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit zu erlassen. Zurzeit haben 19 Kantone eine Gesetzgebung in diesem Bereich, in 13 Kantonen ist dieses Gesetz schon heute in Kraft (BE, BS, FR, GE, GR, NE, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZG). 8 Kantone haben Raucherräume ohne Bedienung und gehen damit weit über das Bundesgesetz hinaus: BS, BL, FR, GE, NE, SG (ab 1. Juli 2010), VD und VS. Somit steht nahezu die gesamte Romandie für einen strengen Passivrauchschutz – mit Ausnahme des Kantons Jura.
Aktuell informiert per Mausklick
Die interaktive Schweizer Karte auf der Internetsite des Bundesamts für Gesundheit gibt stets einen aktuellen Überblick über die unterschiedliche Gesetzgebung der Kantone im Bereich der Tabakprävention. Durch Berühren des jeweiligen Kantons mit dem Mauspfeil wird eine Zusammenfassung zu den Themenbereichen Schutz vor dem Passivrauchen, Verbot der Abgabe an Kinder und Jugendliche sowie Werbeeinschränkungen sichtbar. Gesetzliche Regelungen und Ausführungsbestimmungen sind per Mausklick auf den gewünschten Kanton abrufbar.
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Contact
Joëlle Pitteloud, Leiterin Koordination im Rahmen des Nationalen Programms Tabak 2008–2012, joelle.pitteloud@bag.admin.ch